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Archiv ‘Programm’

Programm Media Systems Congress 2010


Donnerstag, 4. März 2010

Programm Media Systems Congress 2010

Einer der vielen Gründe für den Besuch der Media Systems Prolight + Sound ist natürlich die Suche nach Input und Fachwissen. Bereits zum zehnten Mal findet der Media Systems Congress statt, um den Teilnehmern genau das zu bieten. Und so wird vom 24. bis 26. März in den etwa 50 Fachvorträgen zu Sicherheits- und Lichttechnik, Akustik, Wirtschaft und Recht sowie Konferenztechnik, Datenübertragung mit integrierten sowie Wireless-Netzwerken, LED-Technologie und Mediensteuerung mit Sicherheit für jeden der Fachbesucher etwas dabei sein. » weiterlesen…

Erstes europäisches Symposium der ALMA


Donnerstag, 12. März 2009

alma

Ein weiteres Novum auf dem diesjährigen Media Systems Congress ist neben dem Herstellerforum das Europäische Symposium 2009 der International Loudspeaker Association (ALMA) am letzten Veranstaltungstag. Erstmals auf europäischem Raum präsentiert die ALMA hier ihr Know-how in punkto Lautsprecherbau und Lautsprecherentwicklung. In der Konferenzebene in Halle 8.1 werden Experten aus der Branche neue Technologien von Lautsprecher- und Wandler-Systemen präsentieren. » weiterlesen…

Volles Programm


Mittwoch, 4. März 2009

programmhinweis

Und nun sei auch an dieser Stelle auf die zahlreichen Veranstaltungen des Media Systems Congress hingewiesen, die vom 1. bis 3. April parallel zum Messegeschehen der Media Systems Prolight + Sound 2009 stattfinden werden.

Im Vergleich zum Vorjahr wurde noch einmal eine Schippe draufgelegt und die Schlagzahl der Vorträge, Diskussionsrunden und Keynotes erhöht. » weiterlesen…

Neues Interface: Große Klinke auf Alien


Donnerstag, 13. März 2008

cableman.jpgMorgen gibt es in der Pro Lounge eine Podiumsdiskussion zum Thema “Drahtlosfrequenzen in Gefahr”. Die Wireless-Systeme, die mittlerweile im Profi- und semiprofessionellen Musikeralltag zum Standard geworden sind, sehen einer zunehmend ungewissen Zukunft entgegen, da der Verkauf von Frequenzen einiges an Konfliktpotenzial bereithält. Aber gab es nicht auch mit konventionellen Kabelverbindungen schon genug Probleme? Man schaue sich nur einmal unseren freundlichen grünen Keyboarder an…


Rich Media - Mehr als nur schick anzusehen ?


Freitag, 15. Februar 2008

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Hype, Hype, Rich Media. Zugegeben, die Zeiten, in denen die Nutzermehrheit mittels 28k-Modems das Netz unsicher machte, sind glücklicherweise vorbei. Hält man sich jedoch das starke Anwachsen von Webinhalten vor Augen, die versuchen, per Flash oder JavaScript mit ausuferndem Rich Media Content anstatt mit Nutzwert zu punkten, stellt sich die Frage, ob der performanceintensive Spaß sein Potential wirklich nutzen möchte. Denn dass mit der Zusammenführung von Daten, Video, Bildern und Sprache ein Informationspaket geschnürt werden kann, das besonders im Bereich der zeit- und ortsunabhängigen Interaktion (Kongresse, Vorlesungen, Seminare etc.) vielseitig einsetzbar ist, beweist nicht nur der zunehmende Erfolg von Videokonferenzen oder Onlinemeetings.

Der herausfordernde Titel der Veranstaltung “Rich Media: Hype oder Lösung” verspricht eine vielschichtige Ausbreitung des Themas und richtet sich an AV- und IT-Spezialisten, Planer, Hochschulen und Bildungseinrichtungen. Stattfinden wird der von Uwe Röddinger präsentierte Vortrag am 13.03. 2008 um 9.45 im Raum “Symmetrie 2″.

Mehr als nur heiße Luft – das Nichtraucherschutzgesetz


Montag, 4. Februar 2008

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Wie denn nun? In einigen Bundesländern gilt spätestens seit 1. Februar 2008 ein komplettes Rauchverbot für den öffentlichen Raum, in anderen wiederum nur ein eingeschränktes Verbot für bestimmte Örtlichkeiten. Ausnahmeregelungen können unter bestimmten Auflagen geltend gemacht werden, aber auch das nur in einigen Bundesländern für ausgewählte Events - kurzum, das Gesetz sorgt nicht überall für frischen Wind sondern auch für erheblichen Aufklärungsbedarf.
Die 5000 Euro, die vereinzelt als Bußgeld bei Verstößen zu zahlen sind (selbst in der Höhe des Betrages differieren die Bundesländer voneinander), kann man als Veranstalter wahrscheinlich besser investieren. Das hat zur Folge, dass sich das Gesetz unmittelbar auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen auswirkt. Wann und wo darf noch geraucht werden? Ab wann ist eine Veranstaltung öffentlich? Wer haftet bei Verstößen? Auf diese und weitere Fragen zum Nichtraucherschutzrecht in Versammlungsstätten können Sie von Rechtsanwalt Volker Löhr Antworten erhalten. Sein Vortrag “Nichtraucherschutzgesetz: Anwendung in Versammlungsstätten” findet am 12.03. um 14.15 Uhr im Raum Symmetrie 4 statt.

(Bild: sxc.hu)

Lärmschutzrichtlinien vs. Venueanforderungen


Freitag, 18. Januar 2008

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Als im November 2007 die DIN 15905-5, die Richtlinie für die zulässige Lautstärke bei Veranstaltungen, novelliert wurde, sahen viele Veranstalter, Tontechniker und auch Besucher bereits dunkle Wolken am Venue-Horizont aufsteigen. Ein heikles Thema, das auch auf dem Kongress der Prolight + Sound zur Sprache kommen wird.

Michael Ebner von dBmess wird am 12. März um 12.45 im Raum “Symmetrie 4″ über Grenzwerte und Richtlinien für Lautstärken im Veranstaltungsbereich sprechen. Insbesondere soll die DIN15905-5 vor dem Hintergrund ihrer Überarbeitung betrachtet werden.Auf der einen Seite stehen die gesetzlichen Richtlinien (allen voran die TA Lärm, besagte DIN 15905-5 und, ja, das Strafgesetzbuch §§ 223 ff.), die Besucher und Anwohner vor Beeinträchtigungen und gesundheitlichen Schäden bewahren wollen. Auf der anderen Seite argumentieren Veranstalter und Tontechniker mit den jeweiligen Spezifika und Pegelanforderungen unterschiedlicher Venues, denen durch die Norm nicht mehr zu einem optimalen Klangbild verholfen werden kann - was auch dem zahlenden Besucher missfällt. Ein schalldruckintensives Event (Drum’n'Bass/HC etc.) stellt grundlegend andere Anforderungen an PA und Schallpegel als ein Jazzkonzert; Limiter regeln keineswegs in jedem Fall ohne Beeinträchtigung der Soundqualität ab, und dass es unterschiedliche Hörerwartungen auch in Bezug auf Lautstärkepegel gibt, liegt in der Natur der Sache.

Konkret fordert die DIN15905-5 einen Grenzwert des Beurteilungspegels von 99dB für jede volle halbe Stunde. Der Spitzenschallpegel L(C)peak ist auf 135dB zu begrenzen. Ab einem Beurteilungspegel von 95db sind vom Veranstalter Gehörschutzmittel bereitzustellen und das Publikum zum Tragen aufzufordern.

Die TA Lärm basiert auf dem Immissionsschutzgesetz, es geht also um den Schutz der Anwohner vor Beeinträchtigungen der Wohn- und Lebensqualität. Beispielsweise liegt der Pegelgrenzwert für Gewerbegebiete laut TA für 22.00 – 06.00 Uhr bei 50dB. Zum Vergleich: Die Geräuschkulisse eines Waldes (Wind, Blätterrauschen, Tierstimmen) beträgt etwa 40 dB.

(Foto: sxc.hu)

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